BeamtVG
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften alten Rechts
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 24.2.2010 I 150;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR024850976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b98d7139b55d7e4bee70ba1541aa368a5fb8bd983aafa522bf396f6573bc4362