(1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung vom 15. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2358), die durch Artikel 1 der Anordnung vom 25. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, und die Altersgeldzuständigkeitsanordnung vom 9. April 2018 (BGBl. I S. 462), die durch Artikel 67 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, außer Kraft.
(3) Des Weiteren tritt § 3 Absatz 2 Nummer 8 mit Ablauf des Monats Dezember 2025 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle
Sonst: Berichtigung vom 16.7.2025 I Nr. 170 ist berücksichtigt
Sonst: Ersetzt AnO 2030-14-210 v. 15.12.2015 I 2358 (BeamtVZustAnO 2016) u. AnO 2030-14-224 v. 9.4.2018 I 462 (AltGZustAnO)
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