Beamt/BesRÄndG 5
Erster Abschnitt Regelung des Zusammentreffens von deutschen Dienst- und Versorgungsbezügen mit einer Versorgung aus der Verwendung bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
Fünftes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 15 G v. 5.2.2009 I 160
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008489968
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 481673f090fd7a111cd9e7a5dd6b7bd3a895d684eef8fbc48ac2cb7dead8f1db