(1) Die Bundesanstalt führt zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein Dateisystem zur Verwaltung der Standorte des Digitalfunk BOS. In diesem Dateisystem können auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, insbesondere Angaben zu Mietverhältnissen zu den Standorten des Digitalfunk BOS sowie Kontaktdaten des Vermieters der für einen Standort genutzten Liegenschaft und seiner Beschäftigten oder Beauftragten. Die Zuständigen Stellen für den Betrieb des Digitalfunk BOS sowie die Bundesanstalt sind berechtigt, Daten im automatisierten Verfahren in das Dateisystem einzugeben und, soweit es zur jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich ist, aus dem Dateisystem abzurufen.
(2) Die Bundesanstalt legt im Einvernehmen mit den Zuständigen Stellen für den Betrieb des Digitalfunk BOS fest, welche Personalien und welche Daten zur Erreichbarkeit von Ansprechpartnern von Vermietern der für Standorte genutzten Liegenschaften, von Zuständigen Stellen für den Betrieb des Digitalfunk BOS sowie von sonstigen Vertragspartnern verarbeitet werden. Die Verantwortung einer Stelle im Sinne der allgemeinen Vorschriften des Datenschutzrechts trägt jede der in Absatz 1 genannten Stellen nur für die von ihr eingegebenen Daten. Die eingebende Stelle muss feststellbar sein.
(3) Die Bundesanstalt trifft für das gemeinsame Dateisystem zur Verwaltung der Standorte des Digitalfunk BOS die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
(4) Die Bundesanstalt hat für Zwecke der Datenschutzkontrolle bei jedem Zugriff den Zeitpunkt des Abrufs und die abrufenden Stelle sowie die Angaben, die die Feststellung der abgerufenen Datensätze ermöglichen, zu protokollieren. Die protokollierten Daten dürfen nur für Zwecke der Datenschutzkontrolle oder der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind spätestens am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 19.12.2022 I 2632
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.