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BBVAnpG 91

Art 3 bis 9

Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 78 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002669992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 340a7b0b72a4c12dcf0efa1638dc9e470f1dfc71eb5ff9e8b78c80d5643a3f36

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