BBVAnpG 91
Schlußformel
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 78 G v. 20.8.2021 I 3932
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002669992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 340a7b0b72a4c12dcf0efa1638dc9e470f1dfc71eb5ff9e8b78c80d5643a3f36
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 113 GG
„Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.“