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BBRÜbertrAnO

§ 5Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Reise-, Umzugs- und Betreuungskosten, des Trennungsgeldes, der Beihilfe und der Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durch Verschulden Dritter auf das Bundesverwaltungsamt

(1) Diese Anordnung tritt für die Beihilfefestsetzung sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren in Angelegenheiten der Beihilfe mit Wirkung vom 1. November 2024 in Kraft.
(2) Diese Anordnung tritt für das Widerspruchs- und Klageverfahren in Angelegenheiten der Reisekosten, Umzugskosten, Betreuungskosten, Trennungsgeld (In- und Ausland) und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durch Verschulden Dritter mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
(3) Diese Anordnung tritt für die Bezügefestsetzung sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren in den Bereichen der Besoldung (Bezüge und Entgelt) und betreffend Leistungen nach § 17 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0570A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ab788b64bc5dfc743a8bb4253a97e8eab19c0e2d5f7899e26b185908116958b5

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 17 SGB 5Leistungen bei Beschäftigung im Ausland

    „… d Klageverfahren in den Bereichen der Besoldung (Bezüge und Entgelt) und betreffend Leistungen nach § 17 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft.“