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BBiG§84AnO 17

Schlußformel

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes

Der Bundesminister für Gesundheit
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010230992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9286c7d1a4364ff4c9f75d72b3f300cc47f2cd6543af5038933f95e3659349c7

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