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BBiG2005§73AnO 2023

Allgemeine Hinweise

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 25.4.2023 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0690A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b3946039889a31dd327f5c24bb7640ed31921b9841fca81bfa4f0cbe361d7021

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