BBesG/BesÜGBek 2021
(XXXX)
- 1.
- als Anhang 1 die ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts nach der fortgeltenden Bundesbesoldungsordnung C,
- 2.
- als Anhang 2 die ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts nach Anlage IV, des Familienzuschlages nach Anlage V sowie der Amts- und Stellenzulagen nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes,
- 3.
- als Anhang 3 die ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts der weggefallenen Besoldungsgruppen A 2, R 1 und R 4,
- 4.
- als Anhang 4 die ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts nach den Anlagen 1 und 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes,
- 5.
- als Anhang 5 die ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts nach Anlage 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR337800021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0fb0f11780da47acc013b3ed94d09fe0e8d0b7c7239e6f1397c01b4340eb2410