BBesG/BesÜGBek 2014
(XXXX)
- 1.
- als Anhang 1 die ab 1. März 2014 und ab 1. März 2015 geltenden Beträge des Grundgehalts nach der fortgeltenden Bundesbesoldungsordnung C,
- 2.
- als Anhang 2 die ab 1. März 2014 und ab 1. März 2015 für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen geltenden Beträge des Grundgehalts nach Anlage IV, des Familienzuschlages nach Anlage V sowie der Amts- und Stellenzulagen nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes,
- 3.
- als Anhang 3 die ab 1. März 2014 und ab 1. März 2015 geltenden Beträge des Grundgehalts nach den Anlagen 1 und 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes,
- 4.
- als Anhang 4 die ab 1. März 2014 und ab 1. März 2015 für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen geltenden Beträge des Grundgehalts nach Anlage 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR189900014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e2b37d1950794450c6813af132fcfdbcda5bc7c56306b6ede13a24cc3f7788af