BBesG/BesÜGBek 2012
(XXXX)
- 1.
- als Anlage 1 die ab 1. März 2012, ab 1. Januar 2013 und ab 1. August 2013 geltenden Beträge des Grundgehalts nach der fortgeltenden Bundesbesoldungsordnung C,
- 2.
- als Anlage 2 die ab 1. März 2012, ab 1. Januar 2013 und ab 1. August 2013 geltenden Beträge des Grundgehalts nach Anlage IV, des Familienzuschlages nach Anlage V sowie der Amts- und Stellenzulagen nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen,
- 3.
- als Anlage 3 die ab 1. März 2012, ab 1. Januar 2013 und ab 1. August 2013 geltenden Beträge des Grundgehalts nach Anlage 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR177100012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b61a4b5e30154db119a0b368fc54880af72c11e82d7117bd270be8b131fc352f