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BBahnVermG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. BBahnVermG Anhang EV +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001550951

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 29a08716c52eea5c8c70bb88e5c5cca7203c1cff766442168f62ea1ba287ca5e

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