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BauStiftG

§ 1Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

Unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 157 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR317700006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 05eb5e81155ffa89317245f74bb550a96cd37756b1c6f7011247d095671d04dd

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