BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO
§ 10Bauvorlagen für Werbeanlagen und Warenautomaten
Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung
- 1.
- die Bauzeichnungen,
- 2.
- die Baubeschreibung und, soweit erforderlich,
- 3.
- der Lageplan und der Nachweis der Standsicherheit.
- 1.
- die Ausführung der geplanten Werbeanlage,
- 2.
- die farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage,
- 3.
- die Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll.
- 1.
- der Anbringungsort,
- 2.
- die Art und Größe der geplanten Anlage,
- 3.
- die Werkstoffe und Farben der geplanten Anlage,
- 4.
- die Art des Baugebietes,
- 5.
- benachbarte Signalanlagen und Verkehrszeichen.
- 1.
- die Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer oder Grundbuch und Liegenschaftskataster,
- 2.
- die rechtmäßigen Grenzen des Grundstückes,
- 3.
- die Festsetzungen im Bebauungsplan über die Art des Baugebietes,
- 4.
- festgesetzte Baulinien, Baugrenzen oder sonstige Begrenzungslinien,
- 5.
- vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück,
- 6.
- den Aufstellungs- und Anbringungsort der geplanten Werbeanlage,
- 7.
- die Abstände der geplanten Werbeanlage zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen unter Angabe der Straßengruppe (§ 13 Abs. 2 Satz 2 BauO).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR014000990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5ef66ee4ee96cdb9cd7ca347a17cfd11a6aa25a8eca6f9fcfbabe10424c8c74a