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BauFordSiG

Zweiter Abschnitt Dingliche Sicherung der Bauforderungen

Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Zweiter Abschnitt: Nicht anwendbar, da die in § 9 vorgesehenen landesrechtlichen Bestimmungen über den Geltungsbereich des Zweiten Abschnitts nicht erlassen worden sind +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.7.2009 I 2436

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004490909

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 84e30ab409267684e7e1468e7d6bd0ee4836f147fac7ccffbbff95f4c62e0687

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