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Eingangsformel

Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung

Auf Grund des § 47 Absatz 3 Satz 2 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR228900021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9c897af8159324b49fcf2a77886916015e4ef56672f768003c4c919666776f9b

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