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BArchBV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 11.11.1993 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185700993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 683b058f16e6d7338ebefd51fdaa64e61e04adfdaf5609fcb1e45ecce5584c33

XML-Quelle beim Herausgeber