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Anlage 2(zu § 17) Zeugnisinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 378, S. 11)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
1.
Benennung der Prüfungsteile,
2.
Bewertung des Prüfungsteils „Kundenbedarfsfelder“,
3.
Bewertung des Prüfungsteils „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“,
4.
Bewertung der im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 11,
5.
Bewertung der im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 12,
6.
Benennung des Themas der schriftlichen Praxistransferarbeit nach § 13 Absatz 2,
7.
Bewertungen der im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 13,
8.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
9.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
10.
die Gesamtnote in Worten und
11.
Befreiungen nach § 16
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR17A0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb648f63fad85504322cc2ccc7872af26d215c6cb2064d769b818efaa8655e79

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