BAPostG
§ 15Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern aus dem Bereich der früheren Deutschen Bundespost
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- 1.
- Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern
- a)
- des ehemaligen Sondervermögens Deutsche Bundespost,
- b)
- des ehemaligen Teilsondervermögens Deutsche Bundespost POSTDIENST,
- c)
- des ehemaligen Teilsondervermögens Deutsche Bundespost POSTBANK und
- d)
- des ehemaligen Teilsondervermögens Deutsche Bundespost TELEKOM,
- 2.
- Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, die zuletzt bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigt waren,
- 2a.
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren,
- 3.
- früheren Beschäftigten und Vorstandsmitgliedern der in den Nummern 1 und 2 genannten Unternehmen und Sondervermögen, denen aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, einem nach § 47 Absatz 2 des Postverfassungsgesetzes geschlossenen Vertrag oder auf Grund des Dienstrechtlichen Kriegsfolgen-Abschlussgesetzes Ansprüche auf beamtenrechtlich ausgestaltete Versorgung zustehen,
- 4.
- früheren Beamtinnen und Beamten, die zuletzt bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigt waren und denen Altersgeld gewährt wird, und
- 5.
- Hinterbliebenen der in den Nummern 1 bis 4 genannten Personen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.7.2021 I 3372
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR232510994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5bfa47300283089ad836b06ce36305b26c15efc19f8a84d444c7776cafd32959