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BAPauschV

§ 5Inkrafttreten

Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 57 Abs. 32 G v. 12.12.2019 I 2652

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR396100002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 610e69a4f0176741c11e563b85437034be58696fb735b9d1d74f983001a7b797

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