Zum Gesetzesinhalt

BöttchMstrV

§ 15Inkrafttreten

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk

Diese Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR02D0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49f7b8ac43cfe2f4d1bdef2cdbdd9a579115bae298155a3b2364c1c3f872decf

XML-Quelle beim Herausgeber