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BörsZulV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse

Erstes Kapitel
  Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt
 
Erster Abschnitt
 Zulassungsvoraussetzungen
 
§ 1Rechtsgrundlage des Emittenten
§ 2Mindestbetrag der Wertpapiere
§ 3(weggefallen)
§ 4Rechtsgrundlage der Wertpapiere
§ 5Handelbarkeit der Wertpapiere
§ 6Stückelung der Wertpapiere
§ 7Zulassung von Wertpapieren einer Gattung oder einer Emission
§ 8Druckausstattung der Wertpapiere
§ 9Streuung der Aktien
§ 10Emittenten aus Drittstaaten
§ 11Zulassung von Wertpapieren mit Umtausch- oder Bezugsrecht
§ 12Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten
 
Zweiter Abschnitt
  (weggefallen)
 
Dritter Abschnitt
  Zulassungsverfahren
 
§ 48Zulassungsantrag
§ 49(weggefallen)
§ 50Zeitpunkt der Zulassung
§ 51Veröffentlichung der Zulassung
§ 52(weggefallen)
 
Zweites Kapitel
  Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
Erster Abschnitt
  (weggefallen)
 
§§ 53 bis 62(weggefallen)
 
Zweiter Abschnitt
  Sonstige Pflichten
 
§§ 63 bis 68(weggefallen)
§ 69Zulassung später ausgegebener Aktien
§ 70(weggefallen)
 
Drittes Kapitel
  Schlussvorschriften
 
§ 71(weggefallen)
§ 72Allgemeine Bestimmungen über Jahresabschlüsse
§ 72aÜbergangsvorschrift
§ 73(Inkrafttreten)
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2832;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012340987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 27ab649755536aaa251cb89135a341fba14c4572a2b4b78cb3fdae4f05c10fb6

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