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BüroMKfAusbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Berufsausbildung in einer dienstbegleitenden Unterweisung
§ 6Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8Inhalt des Teiles 1
§ 9Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 10Inhalt des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereich „Kundenbeziehungsprozesse“
§ 13Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“
§ 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Zusatzqualifikationen
§ 17Inhalt der Zusatzqualifikationen
§ 18Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
Schlussvorschrift
§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-1-90 v. 11.12.2013 I 4125 (BüroMKfAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR03E0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b1129346bdc5ce602baeaaaa37bd1916fa314aaaebf07868f5790e82c32da81

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