AZAV
§ 5Zulassungsverfahren
- 1.
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- 2.
- ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- 3.
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- 4.
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- 5.
- Transferleistungen nach den §§ 110 und 111 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- 6.
- Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Siebten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 118 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR050400012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0a1a00a298245761b924402f6b1cbcaf9d61abe4d5d0c798ea7ce84a4b29856
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (5)
- § 177 SGB 3Fachkundige Stelle
„… (5) Änderungen, die der Träger der fachkundigen Stelle nach § 181 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit § 177 Absatz 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mitzuteilen hat, sind insbesondere solche, die die Standorte des Trägers, seine Fachbereiche und die Durchführung der M …“
- § 179 SGB 3Maßnahmezulassung
„… n durchgeführt werden für die Prüfung von Maßnahmen, deren Kosten die Durchschnittskostensätze nach § 179 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen. (4) Die Dauer der Zulassung von Maßnahmen richtet sich nach den voraussichtlichen Entwicklungen am A …“
- § 181 SGB 3Zulassungsverfahren
„… erungen der §§ 3 und 4 ortsbezogen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Die Referenzauswahl nach § 181 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch beruht auf einer unabhängigen, repräsentativen Stichprobenauswahl der fachkundigen Stelle. Die Referenzauswahl kann dur …“
- § 183 SGB 3Qualitätsprüfung
„… üfung der Durchführung von Maßnahmen und die Beobachtung des Erfolgs dieser Maßnahmen obliegen nach § 183 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch allein der Agentur für Arbeit. Die fachkundige Stelle prüft im Rahmen des § 181 Absatz 7 des Dritten Buches Sozialgeset …“
- § 45 SGB 3Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
„… hließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches So …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- § 181 SGB 3Zulassungsverfahren
„… Kalenderjahres gültigen Zulassungen von Trägern und Maßnahmen für die jeweiligen Fachbereiche nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zu übermitteln. Die Akkreditierungsstelle hat die ihr übermittelten Zahlen der Zulassungen von Trägern und Maßnahmen na …“