AWZROV
§ 1Raumordnungsplanung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee
Ergänzend werden der „Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee“ und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Verordnung in das Internet eingestellt. Die Dokumente sind auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (www.bmi.bund.de) und auf der Internetseite des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (www.bsh.de) abrufbar.
Die räumlichen Festlegungen (zeichnerische Darstellung) werden vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in der Karte 7007.1 für die Nordsee und in der Karte 7007.2 für die Ostsee sowie elektronisch über https://www.geoseaportal.de veröffentlicht.
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- gemäß § 11 Absatz 5 des Raumordnungsgesetzes (ROG) die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, Mängel des Abwägungsvorgangs sowie die Verletzung der Vorschriften über die Umweltprüfung bei der Erarbeitung und Aufstellung des „Raumordnungsplans für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee“ unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Verordnung gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind,
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- die Festlegungen dieses Raumordnungsplans im Rahmen einer etwaigen Klage gegen eine Zulassungsentscheidung, bei der die Festlegungen des Raumordnungsplans zu beachten oder zu berücksichtigen sind, inzident auf ihre Wirksamkeit überprüft werden können.
Sonst: Ersetzt V 2301-2-1 v. 21.9.2009 I 3107 (AWZ Nordsee-ROV) u. V 2301-2-2 v. 10.12.2009 I 3861 (AWZ Ostsee-ROV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR388600021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6eb04450cc9c9f911ebfb0afc77c76483f50faa0e60b1fe0c2abd0bc0683ee3
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 10 ROGBekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
„… ließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee“ und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Verordnung in das Internet eingestellt. Die Dokumente sind auf der Internets …“