AWPädFortbV
§ 7Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
- 1.
- lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen,
- 2.
- didaktische und pädagogische einschließlich methodische Gestaltung von Lernbegleitung unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen und unterschiedlicher jugendlicher und erwachsener Zielgruppen,
- 3.
- Lernbegleitung in und außerhalb von Arbeitsprozessen; Organisation der Lernbegleitung auch von Lernungewohnten.
- 1.
- lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogische Methoden zur Erkennung und Behandlung von Problemen und Benachteiligungen im Lernen oder in der Persönlichkeitsentwicklung,
- 2.
- Erkennen und Behandeln von Lernproblemen und -benachteiligungen,
- 3.
- Erkennen und Behandeln von Entwicklungsproblemen und -benachteiligungen,
- 4.
- mit Lernenden angemessen und gewaltfrei kommunizieren, Feedback geben, Konflikte deeskalieren, Konfliktgespräche führen,
- 5.
- Zusammenarbeit mit sozialpsychologischen, Erziehungsberatungs- und pädagogischen Fachdiensten.
- 1.
- Anwenden von Lehrmedien,
- 2.
- Anwenden von Lernmedien,
- 3.
- Lehr- und Lernhilfen erstellen und anpassen; Mediendidaktik,
- 4.
- pädagogische und didaktische Grundsätze sowie technische Möglichkeiten der Medienentwicklung.
- 1.
- Lernberatung in Bildungsprozessen, insbesondere bei Lernkrisen; Abbruchprophylaxe,
- 2.
- Lerntherapien und Kooperation mit lerntherapeutischen Dienstleistungen,
- 3.
- Umgang mit disziplinarischen Problemen,
- 4.
- Bildungs- und Entwicklungsberatung für die berufsbiografische Lebensgestaltung und in betrieblichen Veränderungsprozessen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 49 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR293400009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 69d82987819c55db289f6273576ff8e1c8e5471c8f71e7914b1f9055eaf0a508