AUV
§ 26Umzugskostenvergütung bei einer Auslandsverwendung von bis zu zwei Jahren
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
- 1.
- Erstattung der Auslagen für die Umzugsreise nach § 12,
- 2.
- Erstattung der Auslagen für die Beförderung von Reisegepäck nach § 13,
- 3.
- Erstattung der Auslagen für eine vorübergehende Unterkunft nach § 14,
- 4.
- Erstattung der Beförderungsauslagen für bis zu 200 Kilogramm Umzugsgut für die berechtigte Person und jede mitumziehende berücksichtigungsfähige Person,
- 5.
- Erstattung der notwendigen Auslagen für das Lagern des Umzugsguts im Inland,
- 6.
- Erstattung der notwendigen Garagenmiete für ein am bisherigen Dienst- oder Wohnort zurückgelassenes Personenkraftfahrzeug, sofern weder das Fahrzeug noch die Garage anderweitig genutzt wird,
- 7.
- Mietentschädigung nach § 15,
- 8.
- Erstattung der Wohnungsbeschaffungskosten nach § 16,
- 9.
- 40 Prozent der Umzugspauschale nach § 18 sowie 40 Prozent der Ausstattungspauschale nach § 19,
- 10.
- die Pauschale für klimagerechte Kleidung nach § 21; für jede mitumziehende berücksichtigungsfähige Person 40 Prozent dieser Pauschale.
- 1.
- die Umzugskostenvergütung erweitern,
- 2.
- insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder aus fiskalischen Gründen die Zusage der Umzugskostenvergütung auf die berechtigte Person beschränken.
- 1.
- für die berechtigte Person und jede berücksichtigungsfähige Person, die an der Umzugsreise teilnimmt, werden die Auslagen für die Beförderung von bis zu 100 Kilogramm Umzugsgut erstattet;
- 2.
- 20 Prozent der Umzugspauschale nach § 18 sowie 10 Prozent der Ausstattungspauschale nach § 19 werden gezahlt,
- 3.
- für die berechtigte Person werden 50 Prozent und für jede mitumziehende berücksichtigungsfähige Person werden 20 Prozent der Pauschale für klimagerechte Kleidung nach § 21 gezahlt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 27.6.2018 I 891
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR234900012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a3c3967cad55ecf90e6870fc0d714dc5deeee0f4fbc91fbe84b865931d45f340