Zum Gesetzesinhalt

AuslZuschlV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen

Abschnitt 1
Auslandszuschlag
§ 1Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen
§ 2Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
§ 3Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen
§ 4Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland
§ 5Erhöhung der Zuschläge
§ 6Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde
§ 7Höchstbetrag
Abschnitt 2
Erhöhter Auslandszuschlag
Unterabschnitt 1
Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes
§ 8Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland
§ 9Maßgebliche Dienstbezüge
Unterabschnitt 2
Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen
§ 10Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete
§ 11Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten
§ 12Nachweis und Anzeigepflicht
§ 13Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis
§ 14Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen
§ 15Begriff des Nettoerwerbseinkommens
§ 16Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person
§ 17Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 18Übergangsregelungen
Anlage 1
Anlage 2
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 8.6.2026 I Nr. 171

Sonst: Ersetzt V 2032-1-37 v. 17.8.2010 I 1177, 1244 (AuslZuschlV 2010)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0910B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ec131af2c531b80e855d5520374d1693766744173e786363455d1a2a2de7ba5d

XML-Quelle beim Herausgeber