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AuslWBGDV 2

§ 7Zustellungen (§ 70 des Gesetzes)

Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)

(1) Zustellungen auf Grund dieser Verordnung erfolgen durch eingeschriebenen Brief gegen Rückschein.
(2) Die sonstigen Zustellungen in den Vereinigten Staaten auf Grund des Gesetzes erfolgen in derselben Weise.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR505000953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fa1de749739dee5a54322c9684494b844652b53500c3799d806f2ca8ad355413

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