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Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 10.8.2021 I 3424

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR089810011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 13e23eb89fc291038c9b571494ad63f3118a2635dc2dc40741842f2c7a050291

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeiner TeilAbschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften§ 3BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Zentrale Behörde§ 4Zentrale Behörde§ 5Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde§ 6Unterstützung durch das JugendamtAbschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in UnterhaltssachenUnterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen§ 7Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration§ 8Inhalt und Form des Antrages§ 9Umfang der Vorprüfung§ 10Übersetzung des Antrages§ 11Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde§ 12Registrierung eines bestehenden Titels im AuslandUnterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen§ 13Übersetzung des Antrages§ 14Inhalt und Form des Antrages§ 15Behandlung einer vorläufigen EntscheidungAbschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde§ 16Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels§ 17Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels§ 18Benachrichtigung über die Datenerhebung§ 19Übermittlung von DatenAbschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe§ 20Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe§ 21Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG§ 22Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Artikeln 14 bis 17 des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen§ 23Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln§ 24Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher GegenseitigkeitAbschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration§ 25Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009§ 26Örtliche Zuständigkeit§ 27Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit; Verordnungsermächtigung§ 28Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung§ 29Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von EntscheidungenAbschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009§ 30Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen§ 31Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009§ 32Einstellung der Zwangsvollstreckung§ 33Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch§ 34Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen TitelsAbschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen§ 35Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; VerordnungsermächtigungAbschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen UnionUnterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln§ 36Antragstellung§ 37Zustellungsempfänger§ 38Verfahren§ 39Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen§ 40Entscheidung§ 41Vollstreckungsklausel§ 42Bekanntgabe der EntscheidungUnterabschnitt 2 Beschwerde, Rechtsbeschwerde§ 43Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist§ 44(weggefallen)§ 45Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 46Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde§ 47Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde§ 48Verfahren und Entscheidung über die RechtsbeschwerdeUnterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung§ 49Prüfung der Beschränkung§ 50Sicherheitsleistung durch den Schuldner§ 51Versteigerung beweglicher Sachen§ 52Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen§ 53Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung§ 54Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen ZwangsvollstreckungUnterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung§ 55Verfahren§ 56KostenentscheidungAbschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen VerträgenUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 57Anwendung von Vorschriften§ 58Anhörung§ 59Beschwerdefrist§ 59aEinwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren§ 60Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft GesetzesUnterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen§ 60aBeschwerdeverfahren im Bereich des Haager ÜbereinkommensUnterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen§ 61Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung§ 62Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager ÜbereinkommensUnterabschnitt 4 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988§ 63Sonderregelungen für das BeschwerdeverfahrenAbschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit§ 64Vollstreckbarkeit ausländischer TitelKapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; SchadensersatzAbschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren§ 65Vollstreckung§ 66Vollstreckungsabwehrantrag§ 67Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat§ 68Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt istAbschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung§ 69Schadensersatz wegen ungerechtfertigter VollstreckungKapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren§ 70Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009§ 71Bescheinigungen zu inländischen Titeln§ 72Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland§ 73Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland§ 74Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland§ 75Mahnverfahren mit Zustellung im AuslandKapitel 5 Kosten; ÜbergangsvorschriftenAbschnitt 1 Kosten§ 76ÜbersetzungenAbschnitt 2 Übergangsvorschriften§ 77Übergangsvorschriften