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AUG§1Abs2Bek 9

Allgemeine Hinweise

Neunte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 13. 2.1991 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002850991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 55c2dc35c60f54698f472b2a5d56a45b62a429fecd434458c89050cb9e5879fe

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