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AUG§1Abs2Bek 15

Allgemeine Hinweise

Fünfzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 7. 1.1993 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004300993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d12f5b12b09a43d4bedf5ca99ead70d90595b702e194644ec50c63cdedf0536f

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