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AUG§1Abs2Bek 14

Allgemeine Hinweise

Vierzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1. 9.1992 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR115850992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eab45b522038110fa62633ea2b06860f13749710c8887a7f02053fdd65a1c922

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