Zum Gesetzesinhalt

AUG§1Abs2Bek 12

Allgemeine Hinweise

Zwölfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 19.10.1991 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020000991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 41e8bb6c0083310853e3a9279cb221ef9bd54372b8f28855c41cd258dead27c3

XML-Quelle beim Herausgeber