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AUG§1Abs2Bek 11-1987

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023810987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4753ca80cc35a53dcded92ce741eec812505ff1b9f5507b9df157e98925cb0ba

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