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AUG§1Abs2Bek 10

Allgemeine Hinweise

Zehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 18. 4.1991 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008830991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 610590e21ac85d1dfcd504106a96e79d7642a5d3d15c4647f11d32d48ea6f8f8

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