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AUG§1Abs2Bek 09-1988

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017840988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bf7bd90448781fed4101cde7687ec36885f6d1631bdeb8e442ae6f313e3da8cd

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