Zum Gesetzesinhalt

AUG§1Abs2Bek 02-1989

Sechste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003720989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 32a7b5e38986f594aada2877fe75b3d3551b615e1526532d5952f0a774f7a589

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis