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AtVfV

Inhaltsübersicht

Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes

 Erster Abschnitt
 Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen
§ 1Anwendungsbereich
§ 1aGegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 1bUnterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen
§ 2Form und Inhalt des Antrags
§ 3Art und Umfang der Unterlagen
 Zweiter Abschnitt
 Beteiligung Dritter und anderer Behörden
§ 4Bekanntmachung des Vorhabens
§ 5Inhalt der Bekanntmachung
§ 6Auslegung von Antrag und Unterlagen
§ 6aGeheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 7Einwendungen
§ 7aVerfahren bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
 Dritter Abschnitt
 Erörterungstermin
§ 8Gegenstand und Zweck
§ 9Besondere Einwendungen
§ 10Wegfall
§ 11Verlegung
§ 12Verlauf
§ 13Niederschrift
 Vierter Abschnitt
 Genehmigung
§ 14Sachprüfung
§ 14aZusammenfassende Darstellung; Bewertung
§ 15Entscheidung
§ 16Inhalt des Genehmigungsbescheides
§ 17Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
 Fünfter Abschnitt
 Besondere Vorschriften
§ 18Teilgenehmigung
§ 19Vorbescheid
§ 19aRaumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren
§ 19bGenehmigungen nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes
 Sechster Abschnitt
 Schlußvorschriften
§ 20Übergangsvorschrift
§ 21Inkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.2.1995 I 180

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 16 V v. 11.12.2024 I Nr. 411

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002800977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 062c3bd1f19cdb92639987bdf150664415435f78989d96bba9ba70f60c2fed9d

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