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Art 1

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial

Dem in Wien am 13. Juni 1980 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 4 G v. 26. 1.1998 I 164

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203260990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7aaef295d0228507cf1030b87bf4fab6910776da12b2e37266b8602d39ef103f

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