ATGV
§ 6Arten des Auslandstrennungsgelds
Auslandstrennungsgeldverordnung
- 1.
- Entschädigung für getrennte Haushaltsführung, bestehend aus:
- a)
- Auslandstrennungstagegeld (§ 7),
- b)
- Auslandstrennungsübernachtungsgeld (§ 8) und
- c)
- Abgeltung auslandstrennungsbedingten Mehraufwands (§ 9),
- 2.
- Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort (§ 11),
- 3.
- Entschädigung, wenn am neuen Dienstort keine Auslandsdienstbezüge gezahlt werden (§ 12 Absatz 7),
- 4.
- Entschädigung im Einzelfall aus Sicherheitsgründen oder wegen anderer außergewöhnlicher Verhältnisse im Ausland (§ 12 Absatz 8),
- 5.
- Reisebeihilfen für Heimfahrten (§ 13).
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 6.3.2025 I Nr. 78
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR089110018
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9290e923cf6fe7802cbe1106003374974b1f29ffe8796b9ab1f8c29286cf2279