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AsylbLG§3aAbs4Bek 2026

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2026

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 27.10.2025 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FB0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fbed1dc5dd4715087cbd52db520ef33f7cc02039003f360d10f86fef7a9a7043

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