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AsylbLG§3aAbs4Bek 2024

Schlussformel

Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2024

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1200A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e1e171a9e405f79c6308221d99305b45012e1b7035cd116a181f5b92debe2588

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