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AsylbLG§3aAbs4Bek 2022

Schlussformel

Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2022

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR467800021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a3ff77bcd4b55ba06c2c3c848d60903bfef30c57f376a7de96cbcc0f6e05bb2f

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