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AsylbLG§3aAbs4Bek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2020

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 9.10.2019 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR142900019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e92573418b417c0d98b23f251bd7a9a0cd998139955b0429ddc43ddec694f2f0

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