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AStG

§ 22Neufassung des Gesetzes

Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2025 I Nr. 353

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR117130972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 71b198dfcae352e45a5e39c5fb1c4ec3729d9d2a919e38698ede1d34ea7ca7ba

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