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ArznRAV 1993-11

§ 2

Verordnung über die Aussetzung der Rechnungsabschläge bei Arzneimitteln nach § 311a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 1993 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198200993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 138e5fc9ffaf309c4efc784caba8e91be466aeb538011f71817c528885cc5f83

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