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ARV

(XXXX)§§ 7 und 8(weggefallen)

Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 27.3.2021 I 660

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011400991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 78a9024fa3371593b4697c55dd19a84c7544aa17d6e7359313ddf8567640048c

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