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ArbZVÄndV 8

Art 2

Achte Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung

Für die im Zustelldienst der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten kann die regelmäßige Arbeitszeit weiterhin im Durchschnitt 40 Stunden in der Woche betragen und vom 1. August 1989 an auf im Durchschnitt 38 1/2 Stunden herabgesetzt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 15 Abs. 17 G v. 5.2.2009 I 160

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002270989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 83d76bc1a6ad81f257adf154c89a72da5bd28e9efda40d7489d360813ef0268d

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